Digital Jetzt

Investitionsförderung für KMU

Starten Sie in Ihre Digitalisierung

„Digital Jetzt“ ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ins Leben gerufenes Programm zur Förderung von Digitalisierungsprojekten in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Ziel dieses Programms soll sein, den Grad an Digitalisierung im deutschen Mittelstand voranzutreiben, um in Zukunft wettkampfsfähig zu bleiben.

Dafür bietet das Programm finanzielle Zuschüsse für Investitionen in digitale Technologie und/oder Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten. Und das Beste: keine Rückzahlung!

Grundinformationen

  • Wer wird gefördert?

    Mittelständische Unternehmen

    • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
    • mit 3 bis 499 Beschäftigten,

    die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

  • Was wird benötigt?

    Für eine Bewilligung der Förderung ist ein Digitalisierungsplan notwendig. Dieser zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung Ihres Unternehmens, zudem beschreibt er das Digitalisierungsvorhaben und die Ziele die damit erreicht werden sollen. Hierbei unterstützen wir Sie tatkräftig.

  • Wie lange kann ich Förderung beantragen?

    Der Antrag kann bis einschließlich 2023 gestellt werden.

  • Ziel des Programms?

    Das Programm unterstützt KMU und Handwerk bei der digitalen Transformation. Durch mehr Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien wird der Wettbewerb gestärkt und Innovationen vorangetrieben. Digitale Prozesse erlauben es Ihnen, Ihre Ressourcen optimiert einzusetzen und somit dauerhaft konkurrenzfähig zu bleiben.

Wie läuft es ab?

  • KMU Antragsstellung

    Erstellung eines Digitalisierungsplans.

    • Welche Bereiche sollen digitalisiert werden?
    • Welche Verbesserungen werden erwartet?
  • Antragsprüfung & Bewilligung

  • KMU Umsetzung

    Investitionen Modul 1 und/oder Modul 2

  • KMU Verwendungsnachweis

  • Zuwendungsgeber Prüfung Verwendungsnachweis

    Prüfbericht

    Auszahlung Zuschuss an KMU

Häufig gestellte Fragen

Welche Investitionen werden gefördert?

Das Programm enthält zwei Fördermodule.

Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.

Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.
Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Danach, ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %.

Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.

Welche Investitionen sind nicht förderfähig?

  • Standardhardware bzw. –software, die nicht direkt im Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen stehen;
  • Ersatz- oder Routine-Investitionen, z.B. zusätzliche Computer für eine wachsende Mitarbei-terzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen;
  • Erstmalige Grundausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologie;
  • Zusatzausgaben wie z.B. Personal-, Verwaltungs- und Reiseausgaben des antragstellenden Unternehmens;
  • Leistungen von Unternehmen, die mit dem antragstellenden Unternehmen verbunden sind – z.B. in einem Konzern der als Tochterunternehmen;
  • Einsatz von eigenen Entwicklungskapazitäten für Innovationen des antragstellenden Unter-nehmens.
  • Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans.

Weitere Informationen zu Standardhardware bzw. –software finden Sie unter „Was sind Standardhardware bzw. –software?“

Beratungsleistungen zur Umsetzung der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen können über das Förderprogramm „go-digital“ gefördert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter „Wie ist das Verhältnis zum Förderprogramm „go-digital“?“

Welche Unternehmen können nicht gefördert werden?

Nicht antragsberechtigt / förderfähig sind unabhängig vom Investitionsbedarf u.a.:

  • Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung;
  • Gemeinnützige Unternehmen;
  • Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen;
  • Unternehmen in Gründung;
  • Vereine;
  • Stiftungen;
  • Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014).

Was ist Standardhardware bzw. -Software?

Im Rahmen von Digital Jetzt werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Implementierungen gefördert. Hierzu gehören insbesondere Investitionen in Hard– und Software.

Die Investitionen in Hard– und Software sind förderfähig, wenn ein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben und/oder den Förderzielen besteht, d.h. der Einsatz der Hard– und Software muss mit neuen Funktionen bzw. Verbesserungen in Hinsicht auf die bestehende Ausgangssituation der Digitalisierung im Unternehmen verbunden sein.

Die Hard– oder Software darf nicht (erstmalig) für die Grundausstattung des Unternehmens angeschafft werden. Nicht förderfähig sind zudem Ersatz- oder Routineinvestitionen, bspw. zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen.

Wie ist das Verhältnis zum Förderprogramm "go digital!"?

Die beiden Förderprogramme bauen aufeinander auf, d.h. ein Unternehmen kann über „go-digital“ eine geförderte Beratung erhalten und die anschließend geplante Investition im Bereich der Hard– und Software sowie der Qualifizierung der Mitarbeitenden kann über „Digital Jetzt“ bezuschusst werden. Die Implementierung der Soft– und Hardware kann über „Digital jetzt“ gefördert werden, soweit sie nicht bereits Gegenstand der Förderung über das Programm „go-digital“ ist.

Die Bewilligung der Anträge bei „Digital Jetzt“ und „go-digital“ richtet sich nach den in den jeweiligen Förderrichtlinien beschriebenen Voraussetzungen und Bedingungen.

Was ist die De-minimis-Regelung?

Die Förderung der Investitionsleistungen stellt für das begünstigte Unternehmen eine Beihilfe nach den Vorschriften der Europäischen Union (EU) dar, die im Rahmen des De-minimis-Verfahrens abgewickelt wird.

Der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen darf innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Der Antragsteller gibt alle anderen ihm in den beiden vorangegangenen sowie im laufenden Steuerjahr gewährten De-minimis-Beihilfen an (De-minimis-Erklärung). In den in Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 genannten Ausnahmefällen ist eine Förderung ausgeschlossen. Dazu zählen: Unternehmen, die in der Fischerei oder Aquakultur, in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind bzw. exportbezogene Tätigkeiten, die auf Mitgliedsstaaten oder Drittländer ausgerichtet sind.

Das geförderte Unternehmen erhält mit dem Zuwendungsbescheid eine De-minimis-Bescheinigung.

Wann und wie wird die Fördersumme ausgezahlt?

Nach Abschluss des Vorhabens müssen Sie den Verwendungsnachweis beim DLR Projektträger einreichen. Den Verwendungsnachweis füllen Sie ebenfalls online aus. Der Investitionszuschuss wird nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Wie erfolgt die Antragsstellung im Online-Antragstool?

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elektronische Antragsformular. Notwendige Unterlagen bzw. Anlagen werden ausschließlich elektronisch hochgeladen. Das Antragstool führt den Antragstellenden sicher durch die folgenden Themenblöcke:

  1. Registrierung
  2. Unternehmensdaten
  3. Kontaktdaten des Antragstellenden (Projektleitung / bevollmächtigte Person; Geschäftsführung)
  4. Digitalisierungsplan
  5. Finanzierungsplan

Weitere Informationen zum Digitalisierungsplan finden Sie unter „Wie ist der Digitalisierungsplan zu erstellen?“.

Das Online-Antragstool bietet darüber hinaus folgende Vorteile:

  • Der Antrag kann durch den Antragstellenden fortlaufend zwischengespeichert werden. Somit ist eine sukzessive Bearbeitung möglich;
  • Das Tool enthält Ausfüll-Hinweise zur Unterstützung der Antragsstellung (z.B. Erläuterungen von notwendigen Informationen, Definitionen von komplexen Sachverhalten / Fachbegriffen);
  • Plausibilitätsprüfungen verhindern falsche Eingaben bzw. weisen frühzeitig auf Kriterien der Nicht-Förderfähigkeit hin;
  • Berechnungen in Bezug auf die voraussichtlich zu erwartende Förderung erfolgen automatisch anhand der Angaben des Unternehmens (Förderquote, Höhe der Zuwendung).

Wie ist der Digitalisierungsplan zu erstellen?

Die erforderlichen Angaben zum Digitalisierungsplan (= umfassende Beschreibung des Investitionsvorhabens) werden direkt im Online-Antragstool eingetragen.

Das Antragstool führt die Antragstellenden sicher durch die aufeinander aufbauenden Themenblöcke. Angaben werden größtenteils über spezifische Auswahlmöglichkeiten und Skalen zum Ankreuzen erfasst.

In Freitextfeldern formuliert werden müssen lediglich:

  • die Beschreibung der geplanten Investitionen;
  • die Darstellung der voraussichtlichen Wirkungen der Investitionen auf die Unternehmensentwicklung.

Hierbei wird der Antragsstellende durch spezifische Leitfragen unterstützt.

Der Digitalisierungsplan beschreibt möglichst genau das beantragte Investitionsvorhaben und besteht aus folgenden drei Teilen:

  • Ausgangssituation: Darstellung des aktuellen Standes der Digitalisierung im Unternehmen (bzw. in den für die Investitionen relevanten Unternehmensbereichen) anhand einer Selbsteinschätzung;
  • Investitionsvorhaben: Darstellung des geplanten Investitionsvorhabens, der Ziele und der konkreten Verbesserungen für das Unternehmen (z.B. in Bezug auf Geschäftsmodell bzw. Geschäftsfelder, Unternehmensprozesse, IT-Sicherheit; Digitalisierungskompetenzen der Mitarbeitenden);
  • Nachhaltige Wirkung der Investition: Darstellung der voraussichtlich zu erwartenden Effekte der Investitionen auf die weitere Entwicklung des Unternehmens

Grundlage für eine positive Förderentscheidung ist die schlüssige Gesamtdarstellung des geplanten Investitionsvorhabens.

Wie lange dauert es bis ich den Förderbescheid erhalte?

Im Moment gehen wir von einer Bearbeitungszeit von in der Regel mindestens 6 bis 8 Wochen aus. Dies kann aber abhängig von der Nachfrage variieren.

Berücksichtigen Sie dies auch bei der Antragstellung, insbesondere in Hinsicht auf den geplanten Laufzeitbeginn Ihres Investitionsvorhabens und die einzuholenden Angebote von externen Anbietern.

Die gestellten Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseinganges (beim DLR Projektträger) abgearbeitet. Im Interesse einer schnellen Bearbeitung bitten wir Sie, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Sollten Klärungen erforderlich sein, werden wir auf Sie zukommen.

Alle Informationen auf dieser Seite sind der Seite https://www.bmwi.de/digital-jetzt entnommen. Dort finden Sie auch noch weiterführende Informationen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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Johannes Winkler
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Telefon: +49 160 4083196

 

 

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